Icons/info
Icons/cross
Icons/error_filled
Icons/cross
Icons/check_outlined
Icons/cross
Icons/lock
Icons/cross

Algemene voorwaarden

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen des FIT B279 mitzubenutzen und in Anspruch zu nehmen. Die Berechtigung wird
durch Ausstellung und Aushändigung eines Mitgliedsausweises dokumentiert.
§2 Laufzeit/Kündigung
1.Wird die Mitgliedschaft von keiner der Parteien zum Ende der vorgesehenen ersten Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einem Jahr. Die Kündigung muss dann einen Monat vor Ablauf der
jeweiligen Verlängerungslaufzeit erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Auf § 2.3 sowie § 4 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im übrigen Bezug genommen.
2.Die Kündigung hat durch schriftliche Erklärung zu erfolgen.
3.Kann das Mitglied die Einrichtungen und Leistungen des FIT B279 aus durch fachärztliches Attest nachgewiesenen medizinischen Gründen dauerhaft nicht mehr in Anspruch nehmen, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft auch während der
ersten Laufzeit zum Monatsende ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Eine dauerhafte Sportuntauglichkeit wird vermutet bei Erkrankung ab
zwölf Monaten. Alternativ kann die Mitgliedschaft bei gegenseitiger Leistungsfreiheit bis zur Wiederherstellung der Gesundheit ruhend gestellt
werden. Letzteres gilt auch bei nachgewiesener Erkrankung ab einem Monat. Bis zur Vorlage des fachärztlichen Attests ist das Mitglied weiter
verpflichtet, den vereinbarten Monatsbeitrag zu zahlen. Bei durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesenen Schwangerschaft ist
das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft bei gegenseitiger Leistungsfreiheit bis maximal 12 Monate nach der Geburt ruhend zu stellen.
5.Bei einem durch Vorlage einer Unmeldebescheinigung nachzuweisenden Umzug mit einer Entfernung von mehr als 50 km zum
FIT B279 ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft auch während der ersten Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu
kündigen.
§3 Beiträge
2.Der Monatsbeitrag ist fällig und zahlbar im Voraus, spätestens am 01. bzw. 15. eines jeden Monats, jeweils laut Vertragsabsprache. Das Mitglied ermächtigt den FIT B279, die fälligen Zahlungen per Lastschrift bzw. SEPA-Lastschriftmandat ein- zuziehen. Die Kosten einer
etwaigen Rückbuchung bei fehlender Deckung und/oder Widerruf des Einzuges sind dem FIT B279 zu erstatten.
§4 Zahlungsverzug Kommt das Mitglied in Verzug mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen ist der FIT B279 berechtigt, dass
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und Schadenersatz in Höhe der für die Dauer der restlichen Vertragslaufzeit
zu entrichtenden Beiträge zu verlangen, abzgl. eines pauschalen Verzinsungsfaktors in Höhe von 5% dieser Summe, es sei denn das Mitglied kann
nachweisen, dass der dem FIT B279 durch die Kündigung entstandene Schaden (entstandene Unkosten und entgangener Gewinn) wesentlich
niedriger ist. Daneben bleiben die gesetzlichen Bestimmungen des § 314 BGB unberührt.
§5 Sonstiges
1.Das Mitglied hat der Hausordnung sowie den Anweisungen des Personals des FIT B279 Folge zu leisten. Abschrift der aktuell gültigen Hausordnung ist jedem Vertragsformular beigefügt.
Kinder unter 14 Jahren haben auf die Trainingsfläche keinen Zutritt. Eltern haften für die Nichtbeachtung.
2.Mündliche Abreden zu dem Vertrag wurden nicht getroffen. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
3.Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein sollte, hat diese keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile

Einverständniserklärung bei minderjährigen Mitgliedern

Bei minderjährigen Mitgliedern (unter 18 Jahren) ist der Vertragsabschluss ausschließlich durch einen Erziehungsberechtigten zulässig.
Der/die Erziehungsberechtigte erklärt hiermit, dass er/sie mit der Teilnahme des Kindes am Training im FitB279 einverstanden ist.

Es wird bestätigt, dass das Kind körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.
Der/die Erziehungsberechtigte übernimmt die Verantwortung für eventuelle gesundheitliche Risiken und stellt das FitB279 sowie seine Trainerinnen und Trainer von jeglicher Haftung frei, soweit gesetzlich zulässig.

Mit der Unterschrift erkennt der/die Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FitB279 an und bestätigt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind.


Lidmaatschapspecifieke voorwaarden

Einverständniserklärung bei minderjährigen Mitgliedern

Bei minderjährigen Mitgliedern (unter 18 Jahren) ist der Vertragsabschluss ausschließlich durch einen Erziehungsberechtigten zulässig.
Der/die Erziehungsberechtigte erklärt hiermit, dass er/sie mit der Teilnahme des Kindes am Training im FitB279 einverstanden ist.

Es wird bestätigt, dass das Kind körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.
Der/die Erziehungsberechtigte übernimmt die Verantwortung für eventuelle gesundheitliche Risiken und stellt das FitB279 sowie seine Trainerinnen und Trainer von jeglicher Haftung frei, soweit gesetzlich zulässig.

Mit der Unterschrift erkennt der/die Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FitB279 an und bestätigt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind.